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Unzulässige Fragen beim Vorstellungsgespräch



Der Personalchef wird seine Fragen stellen, der eventuell zukünftige Arbeitnehmer wird antworten müssen. Aber er hat auch das Recht, eigene Fragen zu stellen, sollte das auch unbedingt tun. Allerdings wohl dosiert. Ein gewisses Maß an Empathie ist absolut notwendig. Man muss im Vorstellungsgespräch auch ein wenig in der Lage sein, sich in seinen Gesprächspartner hinein zu versetzen. Dann weiß man schon, an welcher Stelle man Fragen stellen darf. Es sollten nicht zu viele Fragen sein, aber man sollte trotzdem durchaus die Fragen stellen, die den Arbeitsplatz betreffen, das Unternehmen im Allgemeinen, wichtige Punkte für den Arbeitsvertrag, falls man in die nähere Auswahl kommt. Niemals sollte man in einem Bewerbungsgespräch Fragen stellen, die den Chef überfordern, weil er Auskünfte geben müsste, die er nicht geben kann oder nicht geben darf. Die Fragen sollten sich also rein auf das tatsächliche Interesse an der Firma und am künftigen Arbeitsplatz beziehen.

Auch der Chef wird jede Menge Fragen stellen und ehrliche Antworten erwarten. Jedoch gibt es Fragen, die nicht erlaubt sind, auf die man keine Antwort geben muss. Die Frage nach der ausgeübten Religion ist im Vorstellungsgespräch beispielsweise unzulässig – im Personalbogen hingegen muss natürlich angegeben werden, ob man evangelisch oder katholisch ist, allerdings aus Gründen der Kirchensteuer. Eine nicht anerkannte Glaubensgemeinschaft muss man nicht angeben.

Ebenso sind Fragen seitens des Personalchefs zur sexuellen Orientierung oder zur politischen Ausrichtung absolut unzulässig. Man muss als Arbeitnehmer weder sein Privatleben rechtfertigen, noch seine politische Meinung. Die Frage nach den Hobbies hingegen ist erlaubt, aber als Arbeitnehmer muss man natürlich keine Hobbies angeben, die eventuell einen schlechten Eindruck erwecken könnten.